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1)     Die erste EU Richtlinie 1999/13/EC – Solvent Emissions Derective (SED) – in Deutschland ratifiziert unter 31.BimSchV – enthielt die EU Regeln zur Reduzierung der Lösemittelemission in vielen Bereichen der Industrie. Diese Regeln sind anwendbar auf viele Großprojekte im industriellen Lackierprozess, aber sie greifen nicht   vollständig in kleineren Bereichen wie Autoreparatur-Lackierung. 


2)     Nachdem man das erkannt hatte, hat die EU eine neue Richtlinie 2004/42/CE erlassen – „Paints Products Directive (PPD)“ – in Deutschland „Produktrichtlinie“ – die die Lösemittelemission in der Autoreparatur-Lackierung (und im Baufarbenbereich) regelt.

3)
     Nach dieser neuen EU Richtlinie sind Autolackierbetriebe in der EU nicht mehr der SED unterstellt.                                                      

Die PPD enthält produktbezogene VOC Grenzwerte.
Damit sind die VOC Richtlinien in der EU über 2010 hinaus festgelegt

4)     Die PPD muss in allen Mitgliedsstaaten vor dem 30. Oktober 2005 ratifiziert werden und tritt am 1.1.2007 in Kraft.

Die Mitgliedsstaaten haben eine gewisse Flexibilität bei der Umsetzung der PPD in nationales Recht, jedoch darf der freie Warenaustausch nicht behindert werden.



Wie erkennt man VOC konforme Produkte?


Ein Teil der PPD- Richtlinie ist, dass alle Etiketten der konformen Produkte erneuert werden müssen, da die Konformität dieser Produkte angegeben sein muss. Die neuen Etiketten haben einen VOC- Hinweis, der die jeweilige Produktkategorie angibt und die Konformität dieser Produkte bestätigt. Die Richtlinie bezieht sich nicht auf alle Produkte die ab 2007 benutzt werden können.

Härter, Verdünner und Produkte die nicht unter die PPD- Richtlinie fallen (wie z.B. Plastikprimer) benötigen kein neues Etikett.
Diese Produkte können aber weiterhin zur Fahrzeuglackierung verwendet werden.
Um eine klare Identifizierung der konformen Produkte sicherzustellen, befindet sich auf allen konformen MaxMeyer Produkten zusätzlich zu dem VOC- Hinweis ein Globus. Diese neuen Etiketten wurden bereits in 2006 eingeführt um pünktlich zum Beginn von 2007 fertig zu sein.



Der Globus identifiziert die konformen MaxMeyer Produkte.

Richtlinie zur Lösemittelemission 

PPD- Richtlinie


• Der Nachweis über die Einhaltung liegt beim Verarbeiter bzw. der Werkstatt.
 
• Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Konformität zu erreichen (z.B.thermische Nachverbrennung, Lösemittel-Reduzierungsplan). Hinweis: auf EU Ebene sind keine produktbezogenen VOC Grenzwerte vorgeschrieben.

• Nur Werkstätten über einem bestimmten Lösemittelverbrauch sind betroffen.

• Der Verbrauchs-Grenzwert hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab (z.B. Autoreparatur-Lackierung 0 Tonnen/Jahr, Industrielackierung 5 Tonnen/Jahr) 
• Die Nachweispflicht liegt beim Hersteller oder Vertreiber, die konformen Produkte in den Markt zu bringen.

• Nur produktbezogene VOC Grenzwerte


• Der VOC Gehalt muss auf dem jeweiligen Etikett angegeben werden, so dass die konformen Produkte klar gekennzeichnet sind.

• Keine Verbrauchs-Grenzwerte (alle Kunden sind betroffen)
• Der Endverbraucher muss seinen Lösemittelverbrauch registrieren und nachweisen, dass seine Werkstatt konform arbeitet.

• Am 11. März 1999 im EU Parlament verabschiedet.

• Gültig in allen Mitgliedsstaaten (in einigen aber erst seit 2004)

• Für Werkstätten, die den Reduzierungsplan wählen, gibt es 2 Stufen:

- Für Neuanlagen: Stufe 1 ab 1. November 2001; Stufe 2 ab 1. November 2004

- Für bestehende Anlagen: Stufe 1 ab 1. November 2005; Stufe 2 ab 1. November 2007
• Keine Nachweispflicht durch den Endverbraucher.

• Am 21. April 2004 im EU Parlament verabschiedet

• Muss bis zum 30. Oktober 2005 in den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.

• Es gelten produktbezogene VOC Grenzwerte ab dem 1. Januar 2007
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