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EU VOC Gesetzgebung

Die erste EU Richtlinie 1999/13/EC – Solvent Emissions Derective (SED) – in Deutschland ratifiziert unter 31.BimSchV – enthielt die EU Regeln zur Reduzierung der Lösemittelemission in vielen Bereichen der Industrie. Diese Regeln sind anwendbar auf viele Großprojekte im industriellen Lackierprozess, aber sie greifen nicht vollständig in kleineren Bereichen wie Autoreparatur-Lackierung.

Nachdem man das erkannt hatte, hat die EU eine neue Richtlinie 2004/42/CE erlassen – „Paints Products Directive (PPD)“ – in Deutschland „Produktrichtlinie“ – die die Lösemittelemission in der Autoreparatur-Lackierung (und im Baufarbenbereich) regelt.

Nach dieser neuen EU Richtlinie sind Autolackierbetriebe in der EU nicht mehr der SED unterstellt. Die PPD enthält produktbezogene VOC Grenzwerte. Damit sind die VOC Richtlinien in der EU über 2010 hinaus festgelegt

Die PPD muss in allen Mitgliedsstaaten vor dem 30. Oktober 2005 ratifiziert werden und tritt am 1.1.2007 in Kraft.

Die Mitgliedsstaaten haben eine gewisse Flexibilität bei der Umsetzung der PPD in nationales Recht, jedoch darf der freie Warenaustausch nicht behindert werden.

SED vs PPD

Solvent Emissions Directive(SED)

  • Der Nachweis über die Einhaltung liegt beim Verarbeiter bzw. der Werkstatt
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Konformität zu erreichen (z.B.thermische Nachverbrennung, Lösemittel-Reduzierungsplan). Hinweis: auf EU Ebene sind keine produktbezogenen VOC Grenzwerte vorgeschrieben
  • Nur Werkstätten über einem bestimmten Lösemittelverbrauch sind betroffen
  • Der Verbrauchs-Grenzwert hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab (z.B. Autoreparatur-Lackierung 0 Tonnen/Jahr, Industrielackierung 5 Tonnen/Jahr)
  • Der Endverbraucher muss seinen Lösemittelverbrauch registrieren und nachweisen, dass seine Werkstatt konform arbeitet
  • Am 11. März 1999 im EU Parlament verabschiedet
  • Gültig in allen Mitgliedsstaaten (in einigen aber erst seit 2004)
  • Für Werkstätten, die den Reduzierungsplan wählen, gibt es 2 Stufen: 
    Für Neuanlagen:                                                                                               Stufe 1 ab 1. November 2001; Stufe 2 ab 1. November 2004      
    Für bestehende Anlagen:                                                                               Stufe 1 ab 1. November 2005; Stufe 2 ab 1. November 2007

Paints Product Directive (PPD)                                                                       

  • Die Nachweispflicht liegt beim Hersteller oder Vertreiber, die konformen Produkte in den Markt zu bringen
  • Nur produktbezogene VOC Grenzwerte
  • Der VOC Gehalt muss auf dem jeweiligen Etikett angegeben warden, so dass die konformen Produkte klar gekennzeichnet sind.
  • Keine Verbrauchs-Grenzwerte (alle Kunden sind betroffen)
  • Keine Nachweispflicht durch den Endverbraucher
  • Am 21. April 2004 im EU Parlament verabschiedet
  • Muss bis zum 30. Oktober 2005 in den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden
  • Es gelten produktbezogene VOC Grenzwerte ab dem 1. Januar 2007
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